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   BGH, 08.03.1965 - III ZR 185/62   

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https://dejure.org/1965,2291
BGH, 08.03.1965 - III ZR 185/62 (https://dejure.org/1965,2291)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1965 - III ZR 185/62 (https://dejure.org/1965,2291)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1965 - III ZR 185/62 (https://dejure.org/1965,2291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auf den Dienstherrn übergehender Anspruch eines Beamten gegen den Schädiger auf Ersatz des Bruttogehalts - Berechnung des zu ersetzenden Beamtengehalts - Modifizierte Nettolohntheorie - Grundsatz der konkreten Schadenberechnung - Lohn und Gehalt als Einkommen des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 992 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 81/63

    Verdienstausfall eines Beamten

    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 185/62
    Der III. Zivilsenat ist mit dem VI. Zivilsenat der Ansicht, daß der Beamte gegen den Schädiger einen auf den Dienstherrn übergehenden Anspruch auf Ersatz des Bruttogehalts hat (Urt. v. 30. Juni 1964 - VI ZR 81/63 = BGHZ 42, 76).

    Nach alledem kann aus dem Umstand, daß gewisse - wie zuzugeben ist umfangreiche - Fallgruppen eine Nettoberechnung erforderlich machen, weder hergeleitet werden, diese Berechnungsart sei stets die gebotene, wie dies der VI. Senat in früheren Entscheidungen, z.B. in den Urteilen vom 12. Juli 1957 und vom 30. Mai 1958 - bereits zitiert -, getan hat, noch daß Brutto- und Nettoberechnung wahlweise nebeneinander zur Vorfügung standen, wie dies in Urteil BGHZ 42, 76 angenommen zu werden scheint.

    Zu den vom VI. Senat in seinen Urteilen vom 30. Mai 1958 VI ZR 90/57 und BGHZ 42, 76 angeführten Urteilen ist zu bemerken, daß sie zum Teil andere Sachverhalte betroffen, insbesondere Fälle des § 844 LGB, bei denen die Berücksichtigung der (aller) Verbindlichkeiten des Unterhaltsverpflichteten auf besonderer gesetzlicher Vorschrift (§ 1603 BGB) beruht.

  • BGH, 30.05.1958 - VI ZR 90/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 185/62
    Für den Fall des Freibetrages für Körperbehinderte (§ 33 a Abs. 6 EStG) hat der VI. Senat bereits entschieden, daß der sich ergebende Steuervorteil nicht dem Schädiger zugute kommt (Urt. v. 30. Mai 1958 VI ZR 90/57 = VRS 15, 243).

    Zu den vom VI. Senat in seinen Urteilen vom 30. Mai 1958 VI ZR 90/57 und BGHZ 42, 76 angeführten Urteilen ist zu bemerken, daß sie zum Teil andere Sachverhalte betroffen, insbesondere Fälle des § 844 LGB, bei denen die Berücksichtigung der (aller) Verbindlichkeiten des Unterhaltsverpflichteten auf besonderer gesetzlicher Vorschrift (§ 1603 BGB) beruht.

  • BGH, 12.07.1957 - VI ZR 190/56

    Berechnung des Verdienstausfalls von Lohn- und Gehaltsempfängern

    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 185/62
    Der VI. Senat hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1957 VI ZR 190/56 = LM Nr. 5 zu § 249 (Ga) BGB für diese Fälle zwar die Anrechenbarkeit des Steuervorteils bejaht.

    Die Nettolohntheorie wird, zumindest für den Fall der Fortzahlung von Lohn oder Gehalt, nicht nur, wie im Urteil VI ZR 190/56 vom 12. Juli 1957 S. 7 bereite berücksichtigt ist, von Lukas JW 1930, 1992, 2658 und OLG Neustadt in NJW 1953, 1433 abgelehnt, sondern auch im seither veröffentlichten Schrifttum (Peßler NJW 1959, 1207; Schulz MDR 1960, 629; von Gerkan, Der Betrieb, 1961, 800; Weiß-Kranz BayBG Art. 96 Anm. 20; nachzutragen wäre noch aus früherer Zeit Lange BB 1954, 34; Möhring, Versicherungswirtschaft 1956, 525; Pentz DVBl 1958, 560, 561).

  • BGH, 17.05.1957 - VI ZR 153/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 185/62
    Auch der erkennende Senat hat gelegentlich ausgesprochen, es könne nicht generell gesagt werden, daß der vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO zu ermittelnde Schaden stets das Nettoeinkommen als Ausgangspunkt verlange (Entscheidung vom 17. Mai 1957 - VI ZR 153/56 = VersR 57, 520).

    Gegen die hier vertretene Auffassung kann ferner nichts daraus hergeleitet werden, daß es sich bei den Ersparnissen an Steuern (und Sozialabgaben) um bloße Rechnungsposten handele (so Urteil vom 17. Mai 1957 - VI ZR 153/56 = VersR 1957, 520; Äußerung vom 20. Oktober 1964 S. 4 = SA 113).

  • KG, 19.11.1962 - 12 U 1088/62
    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 185/62
    Das Kammergericht und das Oberlandesgericht Stuttgart haben neuerdings unter Berufung auf § 24 Abs. 1 a EStG die Bruttobezüge als erstattungsfähig angesehen (NJW 1963, 1065; Recht im Amt 1963, 378), wenigstens soweit die Steuern in Betracht können.
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 185/62
    Zu verweisen wäre in diesen Zusammenhang auf BGHZ 9, 179, 186 f (Fall der Tötung eines Invalidenrentners), wo gesagt ist (S. 190): "Eine Entscheidung der Rechtsfrage zugunsten des Schädigers würde auch dem sich aus rechtsethischen Erwägungen ergebenden Grundsatze nicht Rechnung tragen, daß es den Schädiger keineswegs entlasten darf, wenn der von ihm angerichtete Schaden durch Leistungen der öffentlich-rechtlichen Versicherung ausgeglichen ist; denn diese Leistungen sind durch Arbeit und Beiträge verdient und in weiten Zweigen der Sozialversicherung nur mit erheblichen Zuschüssen des Staates, d.h. der Allgemeinheit, möglich." Es liegt auf der Hand, daß es ebensowenig angebracht ist, den Schädiger zu Lasten des Staates selbst zu begünstigen.
  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53

    Pauschalierung der Krankenpflegekosten

    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 185/62
    Weiter ist auf folgendes hinzuweisen: Der VI. Senat hat in seiner Rechtsprechung zu §§ 1542, 1524 RVO die pauschale Berechnung der Ersatzforderungen der Sozialversicherungsträger zu Lasten des Schädigers für zulässig erachtet, soweit nicht der Versicherungsträger wesentlich mehr verlangt als den Betrag, der an Krankenpflegekosten ohne sein Eingreifen entstanden wäre (BGHZ 12, 154).
  • BGH, 25.05.1964 - VII ZR 239/62

    Beweislast nach § 635 BGB

    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 185/62
    Allein in der Vorteilsausgleichung kann nach der Ansicht des III. Senats die rechtsdogmatische Grundlage für die Berücksichtigung des Wegfalls von Verbindlichkeiten des Geschädigten gefunden werden; ihre Anwendung gestattet es außerdem, die vom VI. Senat in BGHZ 42, 16 offen gelassene Frage zu beantworten, wenn eine Nettoberechnung erforderlich wird und diese zu schwierigen Tat- und Rechtsfragen führende Berechnungsart entsprechend den Erfordernissen der Praxis nach Möglichkeit einzuschränken.
  • BGH, 03.12.1964 - III ZR 141/64

    Verzinsung der Ersatzsumme

    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 185/62
    Die Anwendung des § 287 ZPO schließt also nicht aus, daß die Feststellung der Tatsachen, die die Grundlage für die Ausübung des dem Tatrichter zustehenden Ermessens geben sollen, unter Anwendung des § 286 ZPO zu erfolgen hat (Urt. v. 3. Dezember 1964 - III ZR 141/64).
  • BGH, 23.06.1965 - III ZR 185/62

    Bemessung des einem verletzten Arbeitnehmer zu ersetzenden Erwerbsschadens

    Nach der im Vorlagebeschluß vom 8. März 1965 (vgl. NJW 1965, 992) näher begründeten Ansicht des III. Zivilsenats wird dieses Ergebnis bereits dadurch gerechtfertigt, daß der wirkliche Schaden des Geschädigten in dem Entzug des Bruttolohnes besteht, also gleich dem Lohn ohne Berücksichtigung der einbehaltenen Lohn- und Kirchensteuern ist, weil die eingehaltenen Steuerbeträge Teile des Gehaltes sind, mit deren Zahlung - mindestens auch - eine Steuerschuld des Geschädigten getilgt wird.
  • BGH, 30.06.1965 - III ZR 185/62

    Ermittlung zu ersetzenden Arbeitseinkommens - Bruttoeinkommen eines Geschädigten

    Nach der im Vorlagebeschluß vom 8. März 1965 (vgl. NJW 1965, 992) näher begründeten Ansicht des III. Zivilsenats wird dieses Ergebnis bereits dadurch gerechtfertigt, daß der wirkliche Schaden des Geschädigten in dem Entzug des Bruttolohnes besteht, also gleich dem Lohn ohne Berücksichtigung der einbehaltenen Lohn- und Kirchensteuern ist, weil die eingehaltenen Steuerbeträge Teile des Gehaltes sind, mit deren Zahlung - mindestens auch - eine Steuerschuld des Geschädigten getilgt wird.
  • OLG Köln, 03.03.1969 - 15 W 13/69

    Klage auf Zahlung von Verdienstausfall wegen eingetrenener Invalidität und

    Der III Zivilsenat hatte unter dem 8.3.1965 einen Vorlagenbeschluß vorbereitet (Siehe das Urteil dieses Senates vom 23.6.1965 = VersR 1965 S. 793/794; NJW 1965 S. 992).
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